Elektroencephalographie (EEG)
Es werden von der ÖGKN folgende Zertifikate ausgestellt:
- Zertifikat „EEG-Ausbildungsstätte“
- Zertifikat „EEG-Ausbilder*in“
EEG-Prüfungen
Die Anmeldung zu den EEG-Prüfungen erfolgt über das ÖGKN-Sekretariat nach Veröffentlichung der Prüfungstermine auf der ÖGKN-Website. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Zeitpunkt der Anmeldung.
Die Prüfungen finden kommissionell statt und werden von mindestens drei ordentlichen ÖGKN-Mitgliedern abgenommen, darunter eine Fachärztin bzw. ein Facharzt für Neurologie und Pädiatrie.
Die EEG-Prüfung findet jeweils vor oder nach einem der drei EEG-Kurse pro Jahr statt, mit maximal acht Kandidat*innen pro Termin. Bei Bedarf können weitere Prüfungstermine zusätzlich angeboten werden. Die Entscheidung hierzu trifft der Vorstand der ÖGKN.
Der Prüfungsablauf ist österreichweit einheitlich geregelt und umfasst einen praktischen Teil (Elektrodenanlage, Durchführung der Untersuchung, technische Fragen) sowie einen theoretischen Teil mit Kurvendiskussionen und Fragen aus dem Lernzielkatalog im kollegialen Fachgespräch.
NEUERUNGEN AB 2026:
- Erhöhung der Prüfungsgebühr auf 250,00 Euro.
- Ein Rücktritt mit Anspruch auf Rückerstattung der Prüfungsgebühr ist ausschließlich innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Anmeldung möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.
- Sollte eine Abmeldung erfolgen, wird der Prüfling für den kommenden Termin 1x gesperrt und kann erst beim übernächsten Mal wieder antreten.
Für den Vorstand:
Prim. Priv. Doz. Dr. Michael Feichtinger
1.Vorsitzender
Ao. Univ. Prof. Dr. Ekaterina Pataraia
1.Sekretärin
Grundvoraussetzungen für die Anerkennung als Ausbilder*in für EEG (Zertifikat „EEG-Ausbilder*in“)
- wird auf Antrag ad personam erteilt
- Voraussetzung: abgelegte EEG-Prüfung der ÖGKN
- FÄ/FA für Neurologie oder FÄ/FA für Kinderheilkunde mit Zusatzausbildung Neuropädiatrie*
- 2 Jahre ordentliches Mitglied (O-MG) der ÖGKN
- Zumindest 24 Monate lang kumulativ nachgewiesen im Bereich EEG tätig (bis zu 2 Jahre durchgehende Pause erlaubt – z.B. Bestätigung durch Klinikleiter*in)
- Gültigkeit für 5 Jahre
- Nachweis von 20 Fortbildungspunkten aus dem Bereich Elektroenzephalographie in den letzten drei Jahren (Kriterien siehe unten)
- Aktives Ansuchen um Re-Zertifizierung
- Für die Verlängerung ist der Nachweis von 30 Fortbildungspunkten aus dem Bereich EEG in den letzten fünf Jahren erforderlich (Kriterien für Fortbildungspunkte siehe unten).
* FÄ/FA für Kinderheilkunde mit Zusatzausbildung Neuropädiatrie:
Wird die EEG-Ausbildung im Rahmen einer neuropädiatrischen Ausbildung absolviert, beträgt diese bei ganztägiger Tätigkeit ein halbes Jahr. Teilzeitbeschäftigung verlängert die Ausbildungszeit entsprechend. Diese Zeitspanne sollte in höchstens zwei Abschnitten absolviert werden. Ausbildungsberechtigt im EEG sind nur solche Pädiaterinnen und Pädiater, die die persönliche Qualifikation hierzu erfüllen und deren Ausbildungsstätte einen jährlichen Durchgang von mindestens 1.000 EEGs aufweist. Sofern die Durchgangszahl nicht erreicht wird, muss der/die Ausbildende
- die Weiterbildung im Schwerpunkt Neuropädiatrie und
- einen Ausbildungsverbund mit maximal einer weiteren anerkannten ausbildenden Einrichtung nachweisen, in dessen Rahmen alle Anforderungen erfüllt werden. Die Arbeitsweise im Ausbildungsverbund ist detailliert aufzuzeigen. Eine vierwöchige ganztägige Hospitation an der kooperativ ausbildenden Einrichtung ist in diesen Fällen zwingend erforderlich.
Re-Zertifizierung bei folgenden Voraussetzungen:
- 20 Std/Wo Tätigkeit an einer ÖGKN-zertifizierten Ausbildungsstätte
- Zumindest 24 Monate lang kumulativ nachgewiesen im Bereich EEG tätig (bis zu 2 Jahre durchgehende Pause erlaubt)
- Nachweis von 30 Fortbildungspunkten aus dem Bereich Elektroenzephalographie in den letzten fünf Jahren (Kriterien siehe unten)
Erlangung von Fortbildungspunkten
Es werden ausschließlich Fortbildungsveranstaltungen berücksichtigt, die von der Österreichischen Gesellschaft für klinische Neurophysiologie zertifiziert wurden.
Fortbildungsveranstaltungen müssen dem Thema ‚Elektroenzephalographie‘ gewidmet sein.
Sie erhalten dann für:
- Abendveranstaltung mit einem Vortrag – 2 Punkte
- Halbtagsveranstaltungen – 4 Punkte
- Ganztägige Veranstaltungen – 6 Punkte
- Zweitägige Veranstaltungen – 10 Punkte
- Länger als zweitägige Veranstaltungen – 15 Punkte
Die folgenden Veranstaltungen gelten als autorisiert und bedürfen keiner gesonderten Zertifizierung durch die Österreichischen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie:
- EEG Kurse der ÖGKN – 10 Punkte
- Jahrestagung der ÖGKN – 10 Punkte
- Jahrestagung der DGKN – 15 Punkte
- Jahrestagung der Schweizer Gesellschaft für klinische Neurophysiologie – 10 Punkte
- Annual Meeting der American Clinical Neurophysiology Society – 15 Punkte
- International Congress of Clinical Neurophysiology – 15 Punkte
- European Congress of Clinical Neurophysiology – 15 Punkte
- Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie – 4 Punkte
- Jahrestagung der Kinder- und Jugendheilkunde – 4 Punkte
In berechtigten Ausnahmefällen können internationale Veranstaltungen auch durch den Teilnehmer nachträglich zur Zertifizierung eingereicht werden.
Übergangsbedingungen:
Ausbilder*in:
- Für bestehende Ausbilder:innen reicht ein Mail an oegkn@studio12.at, dass Sie über die erforderlichen Kriterien verfügen. Zusätzlich bitten wir um Übermittlung des FA-Diploms sowie das Prüfungszeugnis für EMG und/oder EEG (je nach Antrag).
- Gültigkeit für 5 Jahre ab 2026, danach Re-Zertifizierung 2031 s.o.
Diese Übergangsregelung gelten bis zum 31. Mai 2026.
- Für neue Anträge ab 2026 Umsetzung s.o.
Zertifikat:
- Ausstellung eines Zertifikates durch die ÖGKN (für das Büro oder den Wartebereich)
Entscheidungsgremium:
- der Vorstand der ÖGKN
- zumindest 2 Mal pro Jahr bei Neuantrag im Rahmen der Vorstandssitzung in einfacher Mehrheit, bei mindestens 50% Anwesenheit (bei Stimmengleichheit entscheidet die Vorsitzende)
- Re-Zertifizierung per Umlaufbeschluss
Gebühr: Keine.
Grundvoraussetzungen für die Anerkennung als Ausbildungsstätte für EEG (Zertifikat „EEG-Ausbildungsstätte“):
- Die Ausbildungsstätte soll über einen Durchgang von mindestens 1.000 EEGs im Jahr bei Erwachsenen und/oder Kinder mit komplettem Spektrum der unterschiedlichen Nosologien (normale und abnorme EEGs inkl. EEGs bei Patient*innen mit Bewusstseinsstörung sowie Intensiv-EEGs) verfügen
- Es ist 1 digitales EEG-Gerät mit mind. 20 Kanälen durchgehend vor Ort verfügbar und funktionsfähig.
- Es muss 1 ÖGKN-Ausbildungsberechtigte*r („EEG-Ausbilder*in“) an der Ausbildungsstätte tätig sein.
- Auf Aufforderung des Vorstandes der ÖGKN muss die Auskunft über die Anzahl der durchgeführten EEG-Untersuchungen und über das EEG-System vorgelegt werden.
- In begründeten Ausnahmefällen kann die Ausbildungsstätte auch bei Nichterfüllung aller Kriterien auf speziellen Antrag anerkannt werden (z.B. Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenanstalten)
- Gültigkeit für 5 Jahre – aktives Ansuchen um Re-Zertifizierung, Friendly Reminder 6 und 3 Monate vor dem Ablauf, der frühestmögliche Zeitpunkt der Antragsstellung ist 6 Monate vor Ablauf.
Übergangsbedingungen:
Ausbildungsstätten:
- Anerkennung der bestehenden Ausbildungsstätten ist erforderlich (Antrag nötig) Gültigkeit für 5 Jahre ab 2026, danach Re-Zertifizierung 2031 s.o.
- Für neue Anträge ab 2026 Umsetzung s.o.
Zertifikat:
- Ausstellung eines Zertifikates durch die ÖGKN (für das Büro oder den Wartebereich)
Entscheidungsgremium:
- der Vorstand der ÖGKN
- zumindest 2 Mal pro Jahr bei Neuantrag im Rahmen der Vorstandssitzung in einfacher Mehrheit, bei mindestens 50% Anwesenheit (bei Stimmengleichheit entscheidet die Vorsitzende)
- Re-Zertifizierung per Umlaufbeschluss
Gebühr: Keine.