Forschungsstipendien ​

Forschungsstipendium der OeGKN​

Das Forschungsstipendium der Österreichischen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie dient der Forschungs- und Wissenschaftsförderung auf dem Gebiet der klinischen Elektrophysiologie. Gefördert wird ein thematisch klar abgegrenztes, hinsichtlich der Ziele und der Methodik überzeugend beschriebenes, zeitlich begrenztes Forschungsprojekt auf dem Gebiet der klinischen Elektroneurophysiologie, das erkenntnisorientiert ist und dessen Wert sich in erster Linie aus seiner Bedeutung für die Weiterentwicklung der Wissenschaft definiert.

Das Stipendium für die Dauer von 6-12 Monate in der Höhe von bis zu 30.000€ (aliquote Aufteilung bei kürzeren Aufenthalten) fördert den Aufenthalt und die Durchführung eines wissenschaftlichen Projektes an anderen Institutionen im In- und Ausland für Neurologinnen und Neurologen sowie Neuropädiaterinnen und Neuropädiatern.

Antragstellerinnen und Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung während der letzten zehn Jahre den Lebensmittelpunkt mindestens drei Jahre in Österreich gehabt haben und/oder die letzten zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der Antragstellung durchgängig in Österreich tätig gewesen sein. Es besteht kein Alterslimit.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ÖGKN Mitglieder sein.

Es gilt das Verbot der Doppelförderung: Antragstellerinnen und Antragsteller können sich gleichzeitig auch bei anderen Stellen um Mittel für den Forschungssaufenthalt bewerben, allerdings sind sie verpflichtet, der ÖGKN sowohl über Bewerbungen bei weiteren Förderungsinstitutionen als auch über deren Entscheidungen umgehend schriftlich zu informieren.

Notwendige Unterlagen

  • Formloser Antrag an ÖGKN-Vorstand mit Projekttitel;

  • Lebenslauf und Publikationsliste der letzten 5 Jahre;

  • Projektbeschreibung (auf Englisch, mind. 10 000, max. 20 000 Zeichen ohne Leerzeichen, exkl. Literaturverzeichnis und Tabellen): Abstrakt; Stand der Forschung, Ziele des Projekts und Hypothesen, wissenschaftliche Fragestellungen, Beschreibung des zu erwartenden Neuheits- bzw. wissenschaftlichen Innovationsgrades, Methodik, Arbeits- und Zeitplanung, alle potenziellen ethischen, sicherheitsrelevanten oder regulatorischen Aspekte. Positives Ethikvotum ist zum Zeitpunkt des Antragsstellens nicht verpflichtend, muss jedoch zum Zeitpunkt des Projektantritts vorliegen.

  • Einladung der gewählten Gast-Forschungsstätte

  • Bestätigung über die Anstellung an einer inländischen Institution mit der Zustimmung der Leiterin/des Leiters der Abteilung bzw. des Instituts über die Rückkehrmöglichkeit.

Die Unterlagen können laufend eingereicht werden. Die Bewerberin/ der Bewerber werden innerhalb von 2 Monaten schriftlich verständigt. Die Abrechnung erfolgt über den Kassier.

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