Ausbildung

Elektroneurographie und Elektromyographie (ENG/EMG)

Es werden von der ÖGKN folgende Zertifikate ausgestellt:

  • Zertifikat „ENG/EMG-Ausbildungsstätte“
  • Zertifikat „ENG/EMG-Ausbilder*in“

EMG-Prüfungen

Die Anmeldung zu den EMG-Prüfungen erfolgt über das ÖGKN-Sekretariat nach Veröffentlichung der Prüfungstermine auf der ÖGKN-Website. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Zeitpunkt der Anmeldung.

Die Prüfungen finden kommissionell statt und werden von mindestens drei ordentlichen ÖGKN-Mitgliedern abgenommen.

Die EMG-Prüfung findet mindestens einmal pro Jahr statt, mit maximal 12 Kandidat*innen pro Termin. Bei Bedarf können weitere Prüfungstermine zusätzlich angeboten werden. Die Entscheidung hierzu trifft der Vorstand der ÖGKN.

Der Prüfungsablauf ist österreichweit einheitlich geregelt und umfasst einen praktischen Teil (Elektrodenanlage, Durchführung der Untersuchung, technische Fragen) sowie einen theoretischen Teil Fragen aus dem Lernzielkatalog im kollegialen Fachgespräch.

Für den Vorstand:

Prim. Priv. Doz. Dr. Michael Feichtinger
1.Vorsitzender

Ao. Univ. Prof. Dr. Ekaterina Pataraia
1.Sekretärin

Formular zur Prüfungsanmeldung >

Zum Veranstaltungskalender der OeGKN >

Grundvoraussetzungen für die Anerkennung als Ausbilder*in für ENG/EMG (Zertifikat „ENG/EMG-Ausbilder*in“):

  • wird auf Antrag ad personam erteilt
  • Voraussetzung: abgelegte EMG-Prüfung der ÖGKN
  • FÄ/FA für Neurologie oder FÄ/FA für Kinderheilkunde mit Zusatzausbildung Neuropädiatrie*
  • 2 Jahre ordentliches Mitglied (O-MG) der ÖGKN
  • Zumindest 24 Monate lang kumulativ nachgewiesen im Bereich ENG/EMG tätig (bis zu 2 Jahre durchgehende Pause erlaubt- z.B. Bestätigung durch Klinikleiter*in)
  • Gültigkeit für 5 Jahre
  • Nachweis von 20 Fortbildungspunkten aus dem Bereich ENG/EMG in den letzten drei Jahren (Kriterien siehe unten)
  • Aktives Ansuchen um Re-Zertifizierung
  • Für die Verlängerung ist der Nachweis von 30 Fortbildungspunkten aus dem Bereich EEG in den letzten fünf Jahren erforderlich (Kriterien siehe unten).
  • Für die Verlängerung ist der Nachweis von 30 Fortbildungspunkten aus dem Bereich ENG/EMG in den letzten fünf Jahren erforderlich (Kriterien siehe unten).

* FÄ/FA für Kinderheilkunde mit Zusatzausbildung Neuropädiatrie:
Wird die ENG/EMG-Ausbildung im Rahmen einer neuropädiatrischen Ausbildung absolviert, beträgt diese bei ganztägiger Tätigkeit ein halbes Jahr. Teilzeitbeschäftigung verlängert die Ausbildungszeit entsprechend. Diese Zeitspanne sollte in höchstens zwei Abschnitten absolviert werden. Ausbildungsberechtigt im EMG sind nur solche Pädiaterinnen und Pädiater, die die persönliche Qualifikation hierzu erfüllen und deren Ausbildungsstätte einen jährlichen Durchgang von mindestens 300 EMG´s aufweist. Sofern die Durchgangszahl nicht erreicht wird, muss der/die Ausbildende

  1. die Weiterbildung im Schwerpunkt Neuropädiatrie und
  2. einen Ausbildungsverbund mit weiteren anerkannten ausbildenden Einrichtungen nachweisen, in dessen Rahmen alle Anforderungen erfüllt werden.

Die Arbeitsweise im Ausbildungsverbund ist detailliert aufzuzeigen. Eine vierwöchige ganztägige Hospitation an der kooperativ ausbildenden Einrichtung ist in diesen Fällen zwingend erforderlich.

Re-Zertifizierung bei folgenden Voraussetzungen:

  • 20 Std/Wo Tätigkeit an einer ÖGKN-zertifizierten Ausbildungsstätte
  • Zumindest 24 Monate lang kumulativ nachgewiesen im Bereich EMG tätig (bis zu 2 Jahre durchgehende Pause erlaubt)
  • Nachweis von 30 Fortbildungspunkten aus dem Bereich ENG/EMG (Kriterien siehe unten)

Erlangung von Fortbildungspunkten

Es werden ausschließlich Fortbildungsveranstaltungen berücksichtigt, die von der Österreichischen Gesellschaft für klinische Neurophysiologie zertifiziert wurden.

Fortbildungsveranstaltungen müssen dem Thema ‚ENG/EMG‘ gewidmet sein.

Sie erhalten dann für:

  • Abendveranstaltung mit einem Vortrag – 2 Punkte
  • Halbtagsveranstaltungen – 4 Punkte
  • Ganztägige Veranstaltungen – 6 Punkte
  • Zweitägige Veranstaltungen – 10 Punkte
  • Länger als zweitägige Veranstaltungen – 15 Punkte

Die folgenden Veranstaltungen gelten als autorisiert und bedürfen keiner gesonderten Zertifizierung durch die Österreichischen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie:

  • EMG Kurse der ÖGKN – 10 Punkte
  • Jahrestagung der ÖGKN – 10 Punkte
  • Jahrestagung der DGKN – 15 Punkte
  • Jahrestagung der Schweizer Gesellschaft für klinische Neurophysiologie – 10 Punkte
  • Annual Meeting der American Clinical Neurophysiology Society – 15 Punkte
  • International Congress of Clinical Neurophysiology – 15 Punkte
  • European Congress of Clinical Neurophysiology – 15 Punkte
  • Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie – 4 Punkte
  • Jahrestagung der Kinder- und Jugendheilkunde – 4 Punkte

In berechtigten Ausnahmefällen können internationale Veranstaltungen auch durch den Teilnehmer nachträglich zur Zertifizierung eingereicht werden.

Übergangsbedingungen:

Ausbilder*in:

  • Anerkennung der bestehenden Ausbilder*innen ist erforderlich (Antrag nötig) Gültigkeit für 5 Jahre ab 2026, danach Re-Zertifizierung 2031 s.o.
  • Für neue Anträge ab 2026 Umsetzung s.o.

 Zertifikat:

  • Ausstellung eines Zertifikates durch die ÖGKN (für das Büro oder den Wartebereich)

Entscheidungsgremium:

  • der Vorstand der ÖGKN
  • zumindest 2 Mal pro Jahr bei Neuantrag im Rahmen der Vorstandssitzung in einfacher Mehrheit, bei mindestens 50% Anwesenheit (bei Stimmengleichheit entscheidet die Vorsitzende)
  • Re-Zertifizierung per Umlaufbeschluss

Gebühr: Keine.

Zum Online-Antragsformular ->

Grundvoraussetzungen für die Anerkennung als Ausbildungsstätte für ENG/EMG (Zertifikat „ENG/EMG-Ausbildungsstätte“):

  • Die Ausbildungsstätte soll über einen Durchgang von mindestens 300 Fällen (Patient*innen), davon 150 mit Nadel-EMG-Untersuchung im Jahr verfügen
  • Es muss 1 ÖGKN-Ausbildungsberechtigte/r („ENG/EMG-Ausbilder*in“) an der Ausbildungsstätte tätig sein.
  • Auf Aufforderung des Vorstandes der ÖGKN muss die Auskunft über die Anzahl und Art der durchgeführten EMG-Untersuchungen vorgelegt werden.
  • In begründeten Ausnahmefällen kann die Ausbildungsstätte auch bei Nichterfüllung aller Kriterien auf speziellen Antrag anerkannt werden (z.B. Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenanstalten)
  • Gültigkeit für 5 Jahre – aktives Ansuchen um Re-Zertifizierung, Friendly Reminder 6 und 3 Monate vor dem Ablauf, der frühestmögliche Zeitpunkt der Antragsstellung ist 6 Monate vor Ablauf.

Übergangsbedingungen:

Ausbildungsstätten:

  • Anerkennung der bestehenden Ausbildungsstätten ist erforderlich (Antrag nötig) Gültigkeit für 5 Jahre ab 2026, danach Re-Zertifizierung 2031 s.o.
  • Für neue Anträge ab 2026 Umsetzung s.o.

 Zertifikat:

  • Ausstellung eines Zertifikates durch die ÖGKN (für das Büro oder den Wartebereich)

Entscheidungsgremium:

  • der Vorstand der ÖGKN
  • zumindest 2 Mal pro Jahr bei Neuantrag im Rahmen der Vorstandssitzung in einfacher Mehrheit, bei mindestens 50% Anwesenheit (bei Stimmengleichheit entscheidet die Vorsitzende)
  • Re-Zertifizierung per Umlaufbeschluss

Gebühr: Keine.

Zum Online-Antragsformular ->